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Umgang mit Teilleistungsschwächen

 

1. Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Für jede Jahrgangsstufe wird jeweils 1 Wochenstunde parallel zum Deutschunterricht durch eine Deutschlehrkraft gefördert.
Wer an der Förderung teilnehmen kann, wird durch eine Testung ermittelt, die unsere Deutschlehrkräfte zu Beginn der 5. Klasse bzw. bei Quereinsteigern zeitnah mit einem anerkannten Diagnoseinstrument durchführen.
Das Testat wird bei den betroffenen SuS jährlich überprüft und auf dessen Grundlage ein individueller Förderplan erstellt, der die Schwerpunkte der Förderung und des gewährten Nachteilsausgleiches/Abweichungen in der Leistungsmessung bzw. Leistungsbewertung enthält und Auskunft über den vorläufigen Zeitraum der Förderung gibt. Dieser wird mit den Erziehungsberechtigten erörtert.
Aktuelle Atteste und Gutachten von externen Institutionen und Ärzten werden nach Vorlage möglichst berücksichtigt, ausschlaggebend ist aber das Testergebnis der Schule.

 

2. Dyskalkulie/Rechenschwäche

Ein Nachteilsausgleich für Dyskalkulie ist an weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Dennoch erhalten SuS mit besonderen Schwierigkeiten in Mathematik in der Jahrgangsstufe 5 und 6 jeweils 1 Wochenstunde unterrichtsbegleitend Förderung und Unterstützung an unserer Schule. Zu Beginn der 5. Klasse werden über mehrere Wochen hinweg schwächere Schülerinnen und Schüler nacheinander einer Testung unterzogen, um eventuelle Defizite festzustellen. Anschließend beginnt die unterrichtsbegleitende Förderung.